Selbstständiger DJ ist Künstler

Illustration

Zur Unterhaltung der Gäste oder für private Feiern bedienen sich Hoteliers und Gastronomen gerne der Dienste selbstständiger Discjockeys (DJs). Strittig war bisher die Frage, ob der DJ ein Gewerbetreibender ist mit der Folge einer Gewerbesteuerpflicht oder ob er eine freiberufliche selbstständige Tätigkeit ausübt. Im Streitfall spielte der DJ nicht nur die Lieder anderer Interpreten ab, sondern mischte und bearbeitete die Musikstücke und fügte diesen so einen eigenen neuen Charakter bei. 

Urteil

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf wertete die Tätigkeit des DJs als künstlerische und damit nicht der Gewerbesteuer unterliegende Tätigkeit (Urteil vom 12.8.2021, 11 K 2430/18 G). Sofern ein DJ ähnlich einer Liveband eine Tanzmusik nach eigener Kreation anbietet, ist er als selbstständig tätiger Künstler anzusehen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Stand: 29. März 2022

Bild: fotomek - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.